Allgemeine Geschäftsbedingungen


A: Für Mieter
1. Vermittlung von Mietobjekten
Die Firma Cape Coral Vacation Rentals, Inc. (CCVR) handelt als Vermittler für die Vermietung von Ferienimmobilien. Vertragliche Beziehungen werden lediglich zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Eigentümer des Mietobjektes abgeschlossen. CCVR vermittelt weder Reiseleistungen noch tritt die Firma als Reiseveranstalter auf. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Ferienimmobilie (Mietobjekt) für einen begrenzten Zeitraum (Mietzeit) zu diesen Mietbedingungen.


2. Abschluss des Vertrages
Die Anmeldung erfolgt direkt bei CCVR per E-Mail, Fax, oder Telefon durch den Mieter, der für die Vertragsverpflichtungen der Mitreisenden und seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Die Zusendung der Anmeldung entspricht einem Vertragsangebot, an das sich der Mieter eine Woche zu binden hat. Der Vertrag kommt mit der Übersendung des schriftlichen Mietvertrages zustande, der von CCVR in Vollmacht für den Eigentümer unterzeichnet ist. Der Vertrag enthält den verbindlichen Mietpreis, die bestätigte Mietzeit, die Zahlungsbedingungen, die Anzahl der Mieter sowie sonstige Bedingungen. Eine Abänderung des Mietvertrages ist nach Erhalt nur noch möglich, wenn der Eigentümer ausdrücklich zustimmt. Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung bei CCVR ist kein verbindlicher Vertrag. Das Zustandekommen des Mietvertrages sowie die Miet- und Geschäftsbedingungen sind rein privatrechtlich; das Reiserecht findet bei Buchungen über CCVR als Vermittler keine Anwendung.

3. Bezahlung
20 % der Mietkosten und die Sicherheitskaution sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben Werktagen an CCVR zu zahlen, per Kreditkarte oder mit U.S. Scheck. Die Restsumme ist bei Anreise fällig und wird vor Ort vom jeweiligen Hausverwalter kassiert. Nur Travelers Schecks oder Bargeld sowie bankbestätigte U.S. Schecks werden akzeptiert. Hält der Mieter die vorgegebenen Zahlungsfristen nicht ein, berechtigt dies den Vermieter ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag, ohne den Mieter extra darüber benachrichtigen zu müssen.

4. Nebenkosten
Zum Mietbetrag kommen noch Endreinigung, Steuern, und Stromkosten hinzu. Die Kosten für Wasser, Müllabfuhr, Poolreinigung etc., die während der Mietzeit anfallen, sind grundsätzlich Bestandteil des Mietzinses. Telefonkosten sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen zusätzlich entrichtet werden, sofern das Telefon nicht ohnehin für Ferngespräche gesperrt ist. Ortsgespräche sind kostenlos.

5. Kaution
Die Kaution ist bei Vertragsabschluss zusammen mit 20% der Miete zu zahlen. Sie wird unverzinst ca. vier Wochen nach Beendigung der Mietzeit von CCVR komplett erstattet, sofern nicht Stromkosten oder Telefongebühren abzuziehen sind. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung etwaiger vom Mieter am Mietobjekt verursachten Schäden. Zahlt der Vermieter die Kaution bedingungslos zurück, schließt dies spätere Geltungsmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus, noch wird hierdurch die Beweislast umgekehrt. Die Erstattung erfolgt üblicherweise auf die zur Bezahlung verwendete Kreditkarte oder per Scheck.

6. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Internetseite von CCVR sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von CCVR. Der Vermieter beruft sich auf die durch die Hauseigentümer mitgeteilten Angaben zu Ausstattung und Beschreibung. Sollte eine in den Hausbeschreibungen dargestellte Angabe nicht zutreffen, so kann CCVR hierfür nicht haftbar gemacht werden. Forderungen sind gegenüber dem Hauseigentümer geltend zu machen. Der Hauseigentümer ist für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen der Vermietung seines Hauses alleine verantwortlich.

7. Preisgestaltung
Für die Preisgestaltung sind die jeweiligen Hauseigentümer verantwortlich. CCVR ist an die Preisvorgaben gebunden und nicht zur eigenmächtigen Abänderung der Preise befugt. Es gelten die im Internet angegebenen Beschreibungen und Bedingungen der jeweiligen Mietobjekte, für die ebenfalls die Eigentümer verantwortlich sind.

8. Preisänderungen
Die auf der Webseite angegebenen Preise können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Im Mietvertrag festgehaltene Preise sind verbindlich, sofern der Preis nicht aufgrund neuer Angaben (wie z.B. zusätzliche Gäste), geänderter Steuern und/oder staatlicher Abgaben, oder wegen eines Rechenfehlers neu kalkuliert werden muss.

9. Stornierung durch Mieter
Der Mietvertrag kann jederzeit vor Reisebeginn durch den Mieter gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Je nach Kündigungszeitpunkt fallen folgende Gebühren an:
  • Stornierung bis zu 61 Tage vor Reisenantritt: 20% des Mietpreises + Kaution
  • Stornierung innerhalb 30 Tage vor Reisenantritt: 100% des Mietpreises
Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

10. Stornierung/Umbuchung durch CCVR
Sollte das gebuchte Haus durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen, so wird CCVR dem Mieter nach Möglichkeit ein vergleichbares oder besseres Haus als Alternative anbieten. Der Mieter kann entweder das zweite Haus zu denselben Bedingungen mieten oder vom Vertrag zurücktreten, in welchem Fall die Anzahlung komplett zurückgezahlt wird. Dies gilt ebenso für während der Mietzeit auftretende gravierende Schäden, die das Haus unbewohnbar machen und der Mieter daher vorzeitig aus dem Objekt ganz oder vorübergehend ausziehen muss. (Ein beschädigter oder fehlender Poolkäfig wird wohlgemerkt nicht als gravierender Schaden anerkannt, da das Haus selber bewohnbar ist.) CCVR wird nach Möglichkeit eine äquivalente oder bessere Ersatzunterkunft anbieten. Sollte sich der Mieter dagegen entscheiden, so wird ihm der Anteil des Mietpreises erstattet, der den gebuchten Zeitraum ab des Auszugstermins abdeckt. Weitergehende Forderungen sind in diesen Fällen nicht zulässig.

11. Abhilfe bei Mängeln
Weist das Haus aus Sicht des Mieters Mängel auf, so sollt er sich unverzüglich an die Hausverwaltung oder an CCVR wenden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die schriftliche Mängelanzeige vor Ort nicht erfolgen, so kann dies zur Folge haben, dass keine etwaigen Ansprüche (Minderung) geltend gemacht werden können. Bautätigkeiten in der Nachbarschaft um das Mietobjekt werden ausdrücklich nicht als Mangel anerkannt.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Mieter ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere der Verlust der Anzahlung bei Stornierung, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten. CCVR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

13. Weitere Bedingungen
  • Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen und zur Verfügung stehender Gegenstände im Mietobjekt erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Eltern haften für ihre Kinder.
  • Der Mieter haftet für durch ihn verursachte Beschädigungen an Möbeln, Teppichen, Wänden, technischer Ausstattung, usw.
  • Wir bitten das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung des Mietobjektes. Die Endreinigung umfasst eine Haus- und Wäschereinigung im üblichen Rahmen. Größere Reinigungsmaßnahmen, insbesondere Teppichreinigungen, gehen zu Lasten des Mieters.
  • Im Haus sollte das Rauchen aus Rücksicht auf andere Mieter unterbleiben. Das Rauchen auf der Terrasse und anderen Außenbereichen ist gestattet.
  • Haustiere sind nur nach Absprache und mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Eigentümers zulässig.
  • Bezug des Hauses ab 16:00 Uhr, check-out bis 10:00 Uhr am Abreisetag, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart. Bei verspäteter Abreise wird eine Gebühr erhoben.
  • Der Poolservice hat Zugang zum Poolbereich und die Türen des Poolkäfigs sind daher unverschlossen zu halten. Der Pool wird einmal wöchentlich gewartet.
  • Der Gartenservice hat Zugang zur Garage und dem Garten. Der Rasen wird je nach Saison alle 1 - 2 Wochen gemäht.

14. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.


B: Für Eigentümer
 
1. Allgemeines
Cape Coral Vacation Rentals, Inc. (CCVR) beschäftigt sich mit der Verbuchung von Ferienhäusern und arbeitet nicht als Hausverwaltung. CCVR wird vom Eigentümer eines Mietobjektes mündlich oder schriftlich beauftragt, Mieter für sein Objekt zu finden. Für jede erfolgreiche Buchung erhält CCVR eine Provision in Höhe von 20% des Mietpreises, die vom Mieter als Anzahlung geleistet wird. Der Eigentümer erhält die restlichen 80% bei Anreise der Mieter. Endreinigung, Steuern, Stromkosten und Sicherheitskaution werden separat berechnet und vom Mieter bezahlt. Steuern sind vom Eigentümer abzuführen.

2. Verpflichtungen des Eigentümers
Der Eigentümer eines Mietobjektes, das durch CCVR angeboten wird, verpflichtet sich zu folgendem:
  • Das Mietobjekt ist in erstklassigem Zustand und wird ständig gewartet. Notwendige Reparaturen werden so schnell wie möglich in Auftrag gegeben und durchgeführt.
  • Das Mietobjekt ist komplett möbliert und eingerichtet für die Personenzahl, die im Haus wohnen kann. Dazu gehören sämtliche Haushaltsgeräte einschließlich Mikrowelle, Kaffeemaschine und Mixer, ein Grill auf der Terrasse sowie ausreichend Geschirr, Bettwäsche, Handtücher, Stühle, Liegestühle usw.
  • Mindestens ein Stellplatz in der Garage muss den Mietern zur Verfügung stehen.
  • Das Mietobjekt ist als solches versichert.
  • Der Verwalter des Mietobjektes ist für die Betreuung der Gäste zuständig und ist bereit, mit CCVR zu kooperieren und die Restzahlung bei Anreise der Mieter im Auftrag des Eigentümers zu kassieren.

3. Aufnahme des Objektes in das Vermietprogramm
Die Aufnahme des Mietobjektes in das Programm von CCVR ist für den Eigentümer kostenlos. CCVR macht eigene Fotos von dem Objekt und präsentiert diese zusammen mit detaillierten Informationen über das Haus auf der Webseite www.123cape.com. CCVR behält sich das Recht vor, das Objekt auf anderen Webseiten anzubieten. Dem Eigentümer enstehen auch hierfür keine Kosten. Lediglich bei einer erfolgreichen Buchung sind 20% Provision fällig.

4. Preisbestimmung
CCVR behält sich in Kooperation mit dem Eigentümer die Bestimmung der Preise vor. Zu den Faktoren, die dabei eine Rolle spielen, gehören u.a. Lage des Mietobjektes, Art der Poolheizung, Alter und Größe des Hauses, Lage der Terrasse, Alter und Stil der Inneneinrichtung etc., aber auch der Preis vergleichbarer Objekte, die bereits von CCVR angeboten werden.

5. Buchungsablauf
Bei einer konkreten Anfrage durch einen Mietinteressenten kontaktiert CCVR den Eigentümer, um sich die aus dem Belegungsplan (siehe Punkt 6) ersichtliche Verfügbarkeit nochmals bestätigen zu lassen. Ist das Haus frei, so wird der Mietvertrag verschickt. Der Eigentümer erhält gleichzeitig eine Buchungsbestätigung, die alle wichtigen Informationen wie Name und Anzahl der Mieter, An- und Abreisedatum sowie die finanziellen Details enthält. Diese Bestätigung ist vom Eigentümer zu unterzeichnen und an CCVR zurückzusenden. Sie ist ein bindender Vertrag und verpflichtet den Eigentümer, das Mietobjekt für den genannten Zeitraum für die genannte Partei zu reservieren.

6. Belegungsplan
Der Eigentümer ist verantwortlich für die korrekte Führung eines Belegungsplanes. Da CCVR keinen Anspruch auf Exklusivität erhebt, kann das Mietobjekt durch Dritte angeboten werden. Im Gegenzug ist der Eigentümer dafür verantwortlich, CCVR über sämtliche Buchungen anderer Agenturen sowie Eigenbelegungen umgehend zu informieren. Er sollte auch den Online-Kalender auf der Webseite von CCVR nutzen. Die korrekte Führung des Belegungsplanes ist unabdingbar für eine erfolgreiche Verbuchung des Mietobjektes.

7. Stornierung
Im Falle einer Stornierung durch den Mieter erhält der Eigentümer als Kompensation einen Teil der Anzahlung von CCVR, sofern es nicht gelungen ist, das Mietobjekt an eine andere Partei zu vermieten. Im Falle einer Stornierung durch den Eigentümer verpflichtet sich dieser, CCVR innerhalb von 14 Tagen 20% der Mietsumme als Entschädigung für die geleistete Arbeit zu zahlen.

8. Last Minute Programm
CCVR bietet ein Last Minute Programm an, an dem Eigentümer sich auf Wunsch mit ihren Häusern beteiligen können. Mieter erhalten automatisch einen 30%-igen Preisnachlass, wenn sie innerhalb der kommenden 14 Tage in eines der an dem Programm teilnehmenden Häuser anreisen. Ein 50%-iger Nachlass wird geboten, wenn der Mieter sich das Haus nicht selber aussucht. Der Eigentümer kann wahlweise an einem oder beiden Programmen teilnehmen, ist aber keineswegs dazu verpflichtet. Ziel des Programms ist es, kurzfristige Buchungen zu gewinnen und die Mietauslastung der Häuser zu erhöhen.

9. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

 

 

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